Ein Dienst der KKR Besitzsicherung GmbH
Gesetzliche Pflichten zur Information und Offenlegung, die sich aus dem ECG, dem UGB, der GewO und dem MedienG ergeben
Firmenbezeichnung | KKR Besitzsicherung GmbH |
Anschrift | Hippgasse 34/44 1160 Wien Österreich |
Firmenbuchnummer | FN557270s |
UID Nummer | ATU7883533 |
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde | Magistratisches Bezirksamt für den 1. / 8. Bezirk |
Firmenbuchgericht | Handelsgericht Wien |
support@parkheld.at | |
Telefon | +43 1 3535477 |
Unternehmensgegenstand | Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) |
Wir nehmen Datenschutz sehr ernst. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter diesen Link.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online- Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
Wir haben bei der Erstellung der Inhalte unserer Seiten größtmögliche Sorgfalt walten lassen. Wir können jedoch trotzdem für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen.
Das Setzen von Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung des Rechteinhabers kann unzulässig sein. Bei Kenntnis von Rechtsverletzungen, insbesondere bei urheberrechtlichen Verstößen, werden derartige Links umgehend entfernt.
Unsere Website enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Als die Links von uns gesetzt wurden (Verlinkungszeitpunkt) haben wir die verlinkten Seiten auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Dabei konnte wir keinerlei Inhalte wahrnehmen, die rechtswidrig sein könnten. Es ist uns nicht zuzumuten, die von uns verlinkten Seiten permanent ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung zu kontrollieren. Gemäß § 17 ECG besteht für uns keine Haftung für verlinkte Websites, sofern wir von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine Kenntnis haben, uns die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich war und wir den Link unverzüglich nach Kenntnisnahme der Rechtswidrigkeit entfernen.
Ein expliziter Disclaimer bezüglich der Haftung für verlinkte Websites ist nach österreichischem Recht (gemäß § 17 ECG) nicht notwendig, da die gesetzliche Haftungsbeschränkung ohnehin zur Anwendung kommt. Dennoch dient dieser Abschnitt zur Klarstellung und Information unserer Nutzer.
Wir arbeiten für Dich auf Erfolgsbasis. Du hast also keinerlei Risiko.
Unser Vertragsanwalt unterbreiten dem Störer ein Vergleichsangebot. Darin sind deine Aufwandsentschädigung und die Kosten für die Abmahnung sowie Unterlassungserklärung enthalten. Unser Hauptziel ist es, Konflikte zu verhindern und zugleich eine abschreckende Wirkung für weitere Störungen zu erzielen. Wir möchten deinen Besitz schützen und unnötige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Auch der OGH hat in seiner Entscheidung vom 06.11.1980 bereits festgehalten: Die mit einer Besitzstörung verbundene Eigentumsverletzung stellt jedenfalls eine Rechtsgrundlage für den Schadenersatzanspruch des Eigentümers dar.
Bei PARKHELD.AT ist jeder willkommen! Egal, ob du Eigentümer, Mieter oder anderweitig berechtigt bist – wir stehen dir zur Seite. Mit nur einem Klick auf den Button 'Besitzstörung melden' kannst du uns beauftragen, und wir kümmern uns um den Rest. Unsere Hilfe ist für dich kostenlos und sofort verfügbar!
Wir arbeiten für Dich auf Erfolgsbasis. Du hast also keinerlei Risiko.
Wir arbeiten für Dich auf Erfolgsbasis. Du hast also keinerlei Risiko.
Unser Vertragsanwalt unterbreiten dem Störer ein Vergleichsangebot. Darin sind deine Aufwandsentschädigung und die Kosten für die Abmahnung sowie Unterlassungserklärung enthalten. Unser Hauptziel ist es, Konflikte zu verhindern und zugleich eine abschreckende Wirkung für weitere Störungen zu erzielen. Wir möchten deinen Besitz schützen und unnötige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Auch der OGH hat in seiner Entscheidung vom 06.11.1980 bereits festgehalten: Die mit einer Besitzstörung verbundene Eigentumsverletzung stellt jedenfalls eine Rechtsgrundlage für den Schadenersatzanspruch des Eigentümers dar.
Besitzstörung bedeutet, dass du als Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie in der Nutzung behindert wirst. Angenommen, jemand blockiert ohne Berechtigung deine Zufahrt, sodass du dein Grundstück nicht mehr uneingeschränkt betreten kannst, dann liegt eine Besitzstörung vor. Als rechtmäßiger Besitzer hast du das Recht, gegen diese Störung vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu stellen.
Wenn PARKHELD.AT den Rechtsanwalt für dich beauftragt, bringt das einige Vorteile mit sich! Du ersparst dir den mühsamen Prozess der Honorarverhandlungen und Gerichtsgebühren. Auch das Klagsrisiko liegt nicht bei dir – wir übernehmen die Verantwortung für alle rechtlichen Aspekte. Bei uns musst du keine langwierigen Termine vor Ort vereinbaren, sondern füllst einfach ein Formular aus. Wir erledigen den Rest für dich, sodass du entspannt auf deine Entschädigung warten kannst, die direkt auf dein Konto überwiesen wird.