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Ein Dienst der KKR Besitzsicherung GmbH

Datenschutz

Datenschutz ist uns sehr wichtig. Wir verarbeiten grundsätzlich nur Daten, die wir unbedingt für die Abwicklung unserer Dienste benötigen. Solange sie das Online Meldeformular nicht ausfüllen verarbeiten wir keine personenbezogenen Daten von Ihnen. Erst wenn sie das Onlineformular ausfüllen und absenden werden personenebezogene Daten von Ihnen verarbeitet.

Welche Daten verarbeiten wir, wenn sie unserer Homepage benutzen?

Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um die Sicherheit des Betriebes der Website zu bewerkstelligen und die Funktionalität der Website aus technischen Gesichtspunkten sicherzustellen. Die Erhebung dieser Daten erfolgt zum Teil über technische Cookies. Diese technischen Cookies werden nur im notwendigen Umfang eingesetzt (§ 165 Abs 3 TKG). Die Verarbeitung dieser Daten ist durch unser berechtigtes Interesse am Betrieb unserer Website gerechtfertigt (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).

Für den Betrieb unserer Website kann es notwendig sein, dass wir Ihre Daten den folgenden Empfängern offenlegen:

Name des Dienstes:Hetzner Online GmbH
Rechtsgrundlage:berechtigtes Interesse (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO)
Zweck der Verarbeitung:Hosting der Website
Land des Dienstes:Deutschland
Übermittlung in Drittland:Innerhalb der EU
Name des Dienstes:Google Ads (Google LLC)
Rechtsgrundlage:berechtigtes Interesse (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO)
Zweck der Verarbeitung:Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO)
Land des Dienstes:Vereinigte Staaten von Amerika
Übermittlung in Drittland:EU-US Data Privacy-Framework: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active
Name des Dienstes:manubu gmbh (FreeFinance)
Rechtsgrundlage:berechtigtes Interesse (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO)
Zweck der Verarbeitung:Buchhaltungssoftware
Land des Dienstes:Österreich
Übermittlung in Drittland:Innerhalb der EU

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Wir verwenden für unser Analytics auf dieser Homepage das OpenSource Tool Matomo. Dabei haben wir es so konfiguriert, dass wir keinerlei personsbezogenen Daten erheben oder verarbeiten. Es wird zB bei jeder IP Adresse die letzte Oktett entfernt, um eine Anonymisierung zu erreichen.

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FAQ:

Wieso ist der Service von PARKHELD.AT für mich kostenlos?

Wir arbeiten für Dich auf Erfolgsbasis. Du hast also keinerlei Risiko.

Wieso erhalte ich eine Entschädigung bis zu EUR 100,00?

Unser Vertragsanwalt unterbreiten dem Störer ein Vergleichsangebot. Darin sind deine Aufwandsentschädigung und die Kosten für die Abmahnung sowie Unterlassungserklärung enthalten. Unser Hauptziel ist es, Konflikte zu verhindern und zugleich eine abschreckende Wirkung für weitere Störungen zu erzielen. Wir möchten deinen Besitz schützen und unnötige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Auch der OGH hat in seiner Entscheidung vom 06.11.1980 bereits festgehalten: Die mit einer Besitzstörung verbundene Eigentumsverletzung stellt jedenfalls eine Rechtsgrundlage für den Schadenersatzanspruch des Eigentümers dar.

Wer kann aller PARKHELD.AT beauftragen?

Bei PARKHELD.AT ist jeder willkommen! Egal, ob du Eigentümer, Mieter oder anderweitig berechtigt bist – wir stehen dir zur Seite. Mit nur einem Klick auf den Button 'Besitzstörung melden' kannst du uns beauftragen, und wir kümmern uns um den Rest. Unsere Hilfe ist für dich kostenlos und sofort verfügbar!

Wer bekommt bei einer Besitzstörungklage das Geld?

Wir arbeiten für Dich auf Erfolgsbasis. Du hast also keinerlei Risiko.

Was soll ich tun, wenn fremde Fahrzeuge auf meinem Grundstück parken?

Wir arbeiten für Dich auf Erfolgsbasis. Du hast also keinerlei Risiko.

Welche Fristen muss ich bei einer Besitzstörung beachten?

Unser Vertragsanwalt unterbreiten dem Störer ein Vergleichsangebot. Darin sind deine Aufwandsentschädigung und die Kosten für die Abmahnung sowie Unterlassungserklärung enthalten. Unser Hauptziel ist es, Konflikte zu verhindern und zugleich eine abschreckende Wirkung für weitere Störungen zu erzielen. Wir möchten deinen Besitz schützen und unnötige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Auch der OGH hat in seiner Entscheidung vom 06.11.1980 bereits festgehalten: Die mit einer Besitzstörung verbundene Eigentumsverletzung stellt jedenfalls eine Rechtsgrundlage für den Schadenersatzanspruch des Eigentümers dar.

Was ist eine Besitzstörung?

Besitzstörung bedeutet, dass du als Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie in der Nutzung behindert wirst. Angenommen, jemand blockiert ohne Berechtigung deine Zufahrt, sodass du dein Grundstück nicht mehr uneingeschränkt betreten kannst, dann liegt eine Besitzstörung vor. Als rechtmäßiger Besitzer hast du das Recht, gegen diese Störung vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu stellen.

Was ist mein Vorteil, wenn PARKHELD.AT den Rechtsanwalt beauftragt und nicht ich selbst?

Wenn PARKHELD.AT den Rechtsanwalt für dich beauftragt, bringt das einige Vorteile mit sich! Du ersparst dir den mühsamen Prozess der Honorarverhandlungen und Gerichtsgebühren. Auch das Klagsrisiko liegt nicht bei dir – wir übernehmen die Verantwortung für alle rechtlichen Aspekte. Bei uns musst du keine langwierigen Termine vor Ort vereinbaren, sondern füllst einfach ein Formular aus. Wir erledigen den Rest für dich, sodass du entspannt auf deine Entschädigung warten kannst, die direkt auf dein Konto überwiesen wird.