In Österreich ist Zeit oftmals der entscheidende Faktor, wenn es darum geht, eine Besitzstörungsklage einzureichen. Aber wie lange hast du eigentlich Zeit, wenn jemand deinen Privatparkplatz blockiert oder gar dein Eigentum beansprucht? In diesem Artikel klären wir alle Fristen, die du im Blick behalten solltest.
Im Falle einer Besitzstörung ist Zeit oft Mangelware. Das Gesetz sieht vor, dass du als Betroffener rasch handeln solltest, um deinen Anspruch geltend zu machen. Aber wie lange ist rasch? Das klären wir im nächsten Abschnitt.
Die Fristen für eine Besitzstörungsklage sind im österreichischen Recht festgelegt und orientieren sich oft an der Dringlichkeit der Lage. Bei der Besitzstörung gilt eine gesetzliche Frist von 30 Tagen ab Kenntnis der Störung.
Das Versäumen der Fristen kann dazu führen, dass deine Klage abgewiesen wird. Daher ist es wichtig, alle Termine im Blick zu behalten.
Unser Service bietet eine schnelle und effektive Möglichkeit, alle relevanten Informationen zu sammeln und rechtliche Schritte einzuleiten. So hilft dir parkheld.at dabei, keine Fristen zu versäumen.
Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend für den Erfolg einer Besitzstörungsklage. Informiere dich rechtzeitig und zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir arbeiten für Dich auf Erfolgsbasis. Du hast also keinerlei Risiko.
Unser Vertragsanwalt unterbreiten dem Störer ein Vergleichsangebot. Darin sind deine Aufwandsentschädigung und die Kosten für die Abmahnung sowie Unterlassungserklärung enthalten. Unser Hauptziel ist es, Konflikte zu verhindern und zugleich eine abschreckende Wirkung für weitere Störungen zu erzielen. Wir möchten deinen Besitz schützen und unnötige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Auch der OGH hat in seiner Entscheidung vom 06.11.1980 bereits festgehalten: Die mit einer Besitzstörung verbundene Eigentumsverletzung stellt jedenfalls eine Rechtsgrundlage für den Schadenersatzanspruch des Eigentümers dar.
Bei PARKHELD.AT ist jeder willkommen! Egal, ob du Eigentümer, Mieter oder anderweitig berechtigt bist – wir stehen dir zur Seite. Mit nur einem Klick auf den Button 'Besitzstörung melden' kannst du uns beauftragen, und wir kümmern uns um den Rest. Unsere Hilfe ist für dich kostenlos und sofort verfügbar!
Wir arbeiten für Dich auf Erfolgsbasis. Du hast also keinerlei Risiko.
Wir arbeiten für Dich auf Erfolgsbasis. Du hast also keinerlei Risiko.
Unser Vertragsanwalt unterbreiten dem Störer ein Vergleichsangebot. Darin sind deine Aufwandsentschädigung und die Kosten für die Abmahnung sowie Unterlassungserklärung enthalten. Unser Hauptziel ist es, Konflikte zu verhindern und zugleich eine abschreckende Wirkung für weitere Störungen zu erzielen. Wir möchten deinen Besitz schützen und unnötige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Auch der OGH hat in seiner Entscheidung vom 06.11.1980 bereits festgehalten: Die mit einer Besitzstörung verbundene Eigentumsverletzung stellt jedenfalls eine Rechtsgrundlage für den Schadenersatzanspruch des Eigentümers dar.
Besitzstörung bedeutet, dass du als Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie in der Nutzung behindert wirst. Angenommen, jemand blockiert ohne Berechtigung deine Zufahrt, sodass du dein Grundstück nicht mehr uneingeschränkt betreten kannst, dann liegt eine Besitzstörung vor. Als rechtmäßiger Besitzer hast du das Recht, gegen diese Störung vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu stellen.
Wenn PARKHELD.AT den Rechtsanwalt für dich beauftragt, bringt das einige Vorteile mit sich! Du ersparst dir den mühsamen Prozess der Honorarverhandlungen und Gerichtsgebühren. Auch das Klagsrisiko liegt nicht bei dir – wir übernehmen die Verantwortung für alle rechtlichen Aspekte. Bei uns musst du keine langwierigen Termine vor Ort vereinbaren, sondern füllst einfach ein Formular aus. Wir erledigen den Rest für dich, sodass du entspannt auf deine Entschädigung warten kannst, die direkt auf dein Konto überwiesen wird.